Infothek
„Stutenbissigkeit“: Bei Verletzungen greift die Tierhalterhaftung für Schadensersatz
Ein vollständiger Haftungsausschluss nach der sog. Offenstall-Rechtsprechung liegt nicht vor, wenn Pferde nur vorübergehend zusammenstehen. Verletzt ein Tier das andere, greift die Tierhalterhaftung. Halter haften grundsätzlich für den Schaden. Bei Verletzung durch Rangordnungskämpfe muss sich der andere Tierhalter aber die „Tiergefahr“ des eigenen Pferdes anrechnen lassen.
mehrRegelmäßige Betreuung des Kindes nach Trennung der Eltern - Weniger Kindesunterhalt
Wer sein Kind nach der Trennung vom Ehepartner regelmäßig betreut, kann Unterhalt senken. Für ein Gericht zählt nicht nur das Einkommen, sondern auch der Betreuungsanteil.
mehrSachgrundlose Befristung eines Arbeitnehmers unzulässig - Ausnahmen nur restriktiv möglich
Schließt ein Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter zwei befristete Verträge nacheinander ab, ist das unzulässig. Eine zweite Befristung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
mehrLärmschutz von Einrichtung für Pflegebedürftige - Lärmgrenzwert darf nicht erhöht werden!
Eine Einrichtung für Pflegebedürftige muss keine gebietsprägende Wirkung entfalten, um dem Immissionsrichtwert von tagsüber 45 dB(A) zu unterfallen, den die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Pflegeanstalten vorsieht. Eine Erhöhung dieses Wertes im Einzelfall ist dadurch nicht ausgeschlossen.
mehrStillschweigende Verlängerung eines Trainingsvertrages
Das Amtsgericht München entschied, dass ein Karate-Trainingsvertrag durch die fortgesetzte Teilnahme am Training nach Ablauf einer Befristung stillschweigend als unbefristeter Vertrag fortgesetzt wird.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.